Kosten
Eine Psychotherapie Sitzung dauert 50 Minuten und kostet € 120,-.
Eine Doppeleinheit dauert 90 Minuten und kostet € 215,-.
Die Honorare sind umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994.
Informationen zu Kostenzuschüssen finden Sie nachstehend.
Erstgespräch: Erstgespräche werden wie die weiteren Behandlungseinheiten in Rechnung gestellt. Kostenlose Informationsgespräche können telefonisch oder per Email geführt werden. Gerne ist auch ein persönliches Kennenlernen im Rahmen eines ca. 15-minütigen Vorgespräches kostenfrei möglich.
Sollte ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden können, so ist dies bitte bis spätestens 24 Stunden davor telefonisch bekanntzugeben. Andernfalls muss der versäumte Termin in voller Höhe verrechnet werden.
Kostenzuschüsse durch die Krankenkasse
Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des bezahlten Honorars zurück. Für die Genehmigung eines Kostenzuschusses muss ein „krankheitswertiges und behandlungsbedürftiges Leiden“ laut ICD-10 (Internationales Diagnoseschema) vorliegen.
- € 33,70 (ÖGK)
- € 45,00 (SVS)
- € 46,60 (BVAEB)
- € 36,00 (KFA)
Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht (mit-)bedingen. Die Untersuchung kann von einem praktischen Arzt durchgeführt werden, für die Bestätigung gibt es ein Formular. Die Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist. Es ist keine Überweisung des Arztes erforderlich.
Für einen Kostenzuschuss zu den ersten zehn Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote des Psychotherapeuten bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für einen Kostenzuschuss ab der zehnten Psychotherapiesitzung muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme eines freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeuten“ gestellt werden. Dieser Antrag wird vom/von der Psychiotherapeuten/in ausgestellt und soll vor der neunten Psychotherapiestunde vom Klienten (Antragsteller) eingereicht werden, um den Zuschuss ohne Lücke weiter beziehen zu können. Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen.
Einzelselbsterfahrung
Im Rahmen der Ausbildung zum/r Lebens-und Sozialberater/in, für das psychotherapeutische Propädeutikum, Coaching, Mediation, etc.
Eine Sitzung dauert 50 Minuten und kostet € 120,-.
Eine Doppeleinheit dauert 90 Minuten und kostet € 215,-.
Coaching und Supervision
Eine Sitzung dauert 50 Minuten und kostet € 120,-.
Eine Doppeleinheit dauert 90 Minuten und kostet € 215,-.
Umsatzsteuerbefreit gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.